Sachsen-Anhalt hat gewählt und vieles steht in Frage: Wie geht es im Land nun weiter und wer übernimmt die Regierungsmacht? Was bedeutet das Wahlergebnis für die Zukunft der liberalen Demokratie in Deutschland? Neben diesen aktuellen Themen weisen die Landtagswahlen auch auf zwei neue demokratiepolitische Problemlagen hin, bei denen das eingeübte Modell der deutschen Parteiendemokratie an seine Grenzen zu stoßen scheint – und bei denen Reformbedarf besteht. Es geht um ungeklärte Beziehungen, genauer: Wie halten es Parteien miteinander – und wie halten es Abgeordnete mit ihren Parteien? Nachdem es im ersten Teil um das Verhältnis der Parteien zueinander ging (Beziehungsstatus ungeklärt: Zwei Lehren aus dem Parteienwettbewerb in Sachsen-Anhalt. Teil 1 | Demokratie und Zusammenhalt), werde ich hier im zweiten Teil einen genaueren Blick auf die Beziehung der Abgeordneten zu ihren Parteien werfen.

Teil 2: Sag Gewählte:r, wie hältst du es mit deiner Partei?

Der ungeklärte Beziehungsstatus endet weder beim Verhältnis der Parteien zueinander noch am Wahltag. Er setzt sich im Parlament fort und hat Auswirkungen darauf, wie Abgeordnete agieren.

Während in der Vergangenheit die Beziehung zwischen Abgeordneten und ihren Parteien meist stabil war, haben in letzter Zeit vermehrt Landtagsabgeordnete ihre Fraktion verlassen, sind zu anderen Fraktionen gewechselt oder haben neue Fraktionen bzw. Gruppen gegründet – so zum Beispiel in Brandenburg und Thüringen, wo in beiden Fällen die BSW-Fraktion betroffen war. In Thüringen ist die dezimierte Regierungskoalition seitdem noch mehr auf die Unterstützung der Linken angewiesen und zumindest instabiler, wenn auch nicht bruchreif geworden.  In Brandenburg führte dies sogar zu einem Regierungswechsel von einer SPD-BSW-Koalition zu einer SPD-CDU-Regierung. Wir sehen: Das Verhalten einzelner Abgeordneter kann grundlegende Konsequenzen für die Regierungskonstellation haben.

Auch in Sachsen-Anhalt stellen sich jetzt ähnliche Fragen: Wie werden Fraktionen und einzelne Abgeordnete bei der geheimen Wahl des Ministerpräsidenten abstimmen? Und wie wäre es demokratietheoretisch zu bewerten, wenn beispielsweise Abgeordnete von der CDU zur AfD-Fraktion wechseln?

Hier treffen zwei wichtige Prinzipien des Grundgesetzes aufeinander: das freie Mandat der Abgeordneten aus Artikel 38 Absatz 1 GG und die zentrale Rolle der Parteien bei der politischen Willensbildung aus Artikel 21 Absatz 1 GG. Das freie Mandat bedeutet zunächst: Abgeordnete sind nicht rechtlich an Weisungen ihrer Partei gebunden. Sie sollen ihr Mandat unabhängig ausüben. Nach der herrschenden verfassungsrechtlichen Auffassung hat dieses Prinzip auch bei einem Fraktionswechsel erhebliches Gewicht. Damit ist das Problem allerdings nicht gelöst. Denn es besteht die Gefahr der „Verfälschung“ des Wählerwillens, wenn sich Abgeordnete angesichts des Wahlergebnisses größere Chancen auf Posten oder Politikgestaltung in anderen Fraktionen versprechen und daher die Fraktion wechseln. Dadurch kann sich – kurz nach der Wahlentscheidung des Souveräns – das Kräfteverhältnis im Parlament fundamental verändern. Das kann die Legitimität von Parlament und Regierung schwächen sowie zugleich das Vertrauen in die Landtagswahl als demokratisches Verfahren beeinträchtigen.

Was könnte daraus folgen?

Während Fraktionswechsel nicht per se ausgeschlossen werden können (bzw. sollten), könnte man über Regelungen wie Karenzzeiten für zusätzliche Fraktionsvorteile (Ämter, Ressourcen), feste Stichtage für die Verteilung von parlamentarischen Ämtern oder auch verpflichtende öffentliche Erklärungen der beabsichtigten Fraktionszugehörigkeit während des Wahlkampfs nachdenken.

Auch die Ausweitung von namentlichen Abstimmungen, wie z. B. bei der Wahl des Ministerpräsidenten, verdient eine Diskussion. Geheimwahlen schützen die Abgeordneten davor, wegen ihrer individuellen Entscheidung unter Druck gesetzt zu werden. Gleichzeitig steht die Geheimhaltung in einem Spannungsverhältnis zu einem anderen demokratischen Prinzip: der Transparenz und politischen Rechenschaftspflicht gegenüber den Wähler:innen. Gerade bei einer so grundlegenden Entscheidung wie der Wahl einer Regierung stellt sich deshalb die Frage, wie viel Geheimhaltung demokratisch notwendig ist – und wie viel Transparenz die politische Verantwortlichkeit der Abgeordneten verlangt.

Generell gilt: Je besser nachvollziehbar ist, warum einzelne Abgeordnete politische Entscheidungen treffen, desto stärker kann die demokratische Repräsentationsbeziehung sein.

Zeit für ein parteiendemokratisches Beziehungsupdate

Das deutsche Parteiensystem wandelt sich grundlegend: Parteien werden vielfältiger, Parlamente fragmentierter und klassische Mehrheitsverhältnisse schwieriger. Damit verändern sich auch die Beziehungen zwischen den politischen Akteuren: im Wahlkampf, im Parlament und bei der Regierungsbildung. Die politischen Regeln und eingeübten Praktiken stammen jedoch teilweise noch aus einer Zeit, in der diese Beziehungen klarer und weniger konfliktbeladen waren.

Sachsen-Anhalt liefert deshalb mehr als nur ein Beispiel für den Aufstieg einer rechtspopulistischen Partei und eine schwierige Regierungsbildung. Die Wahl wirft grundsätzliche Fragen darüber auf, wie Parteien miteinander umgehen, wie Abgeordnete ihre Mandate ausüben und wie Wähler:innen politische Verantwortung zuordnen können.

Höchste Zeit also für ein paar Updates und Klärungen im Beziehungsgeflecht der Parteiendemokratie.